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Schnellverfahren Ethikanträge

Hinweise für Antragsteller


Der Ethikrat nimmt auf Antrag Stellung zur ethischen Vertretbarkeit der Ziele und Verfahrensweisen eines Forschungsvorhabens an der Universität Siegen bevor dieses durchgeführt wird. Der Ethikrat versteht sich als ein beratendes Organ.
Nicht für jede Studie muss ein Langantrag eingereicht werden. Ob für Ihre Studie ein Langantrag eingereicht werden muss oder ob eine Stellungnahme der behördlichen Datenschutzbeauftragten ausreichend ist oder gar kein Antrag notwendig ist, können Sie mit Hilfe der folgenden Befragung ermitteln. Auf Basis Ihrer Angaben wird eine automatische Empfehlung zum weiteren Vorgehen generiert. Sollten darüber hinaus weitere Fragen oder Unsicherheiten bestehen, wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle:

Frau Christina Schumann (Stabsstelle Datenschutz) 

Herr Fynn Pfeifer (Studentische Hilfskraft)

E-Mail: ethikrat@uni-siegen.de