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Hinweise zu systematischen Planungsaktivitäten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Gemeinden, Städten und Landkreisen

 

Das Projekt UN-Behindertenrechtkonvention in den Kommunen versteht unter "systematischen Planungsaktivitäten" Aktivitäten, die

  • auf der Grundlage eines Beschlusses eines kommunalen Gremiums bzw. einer Beauftragung durch eine kommunale Stelle

  • mit Bezug auf die Umsetzung der UN-BRK

  • unter Federführung der Kommune

  • ausgestattet mit Ressourcen

  • mit einer Planungsstruktur

stattfinden bzw. stattgefunden haben und

  • auf ein Planwerk und/ oder die Verankerung der Umsetzung der UN-BRK in bestehenden Planungsprozesen (z.B. Stadtentwicklungsplanung, Schulentwicklungsplanung oder Jugendhilfeplanung) zielen.

Wenn Sie solche Aktivitäten kennen, dann freuen wir uns über Hinweise, die Sie in den folgenden Bogen eintragen können.

Wenn Sie von systematischen Planungsaktivitäten in mehreren Kommunen wissen, dann füllen Sie diesen Online-Bogen bitte jeweils für die einzelnen Kommunen aus!

 

 

In dieser Umfrage sind 6 Fragen enthalten.
Dies ist eine anonyme Umfrage.

In den Umfrageantworten werden keine persönlichen Informationen über Sie gespeichert, es sei denn, in einer Frage wird explizit danach gefragt.

Wenn Sie für diese Umfrage einen Zugangscode benutzt haben, so können Sie sicher sein, dass der Zugangsschlüssel nicht zusammen mit den Daten abgespeichert wurde. Er wird in einer getrennten Tabelle aufbewahrt und nur aktualisiert, um zu speichern, ob Sie diese Umfrage abgeschlossen haben oder nicht. Es gibt keinen Weg, die Zugangscodes mit den Umfrageergebnissen zusammenzuführen.

Datenschutzerklärung 

Hinweise zu systematischen Planungsaktivitäten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Gemeinden, Städten und Landkreisen

ZPE-Projektgruppe

„UN-Behindertenrechtskonvention in den Kommunen“

Kontakt

Prof. Dr. Albrecht Rohrmann (Projektleitung)

Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE)

Universität Siegen

Hölderlinstr. 3

57068 Siegen

Tel: +49 271-740 3218 / +49 271 740 2228

rohrmann@zpe.uni-siegen.de

http://www.zpe.uni-siegen.de

Siegen, Januar 2023

Hinweis zum Umgang mit den erhobenen Daten

Wir nehmen den Schutz der uns übermittelten Daten sehr ernst und informieren Sie im Folgenden über die Verwendung Ihrer Daten.

Als Teil der Landesverwaltung unterliegt die Uni Siegen den Bestimmungen des Nordrhein-Westfälischen Datenschutzgesetzes (DSG NRW) sowie der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO). Wir stellen sicher, dass die Vorschriften über den Datenschutz auch von beteiligten externen Dienstleistern beachtet werden.

Daten der Befragung, Anonymisierung und Personenbeziehbarkeit

Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig.

Die Befragung erfolgt anonym. In den Umfrageantworten werden keine persönlichen Informationen über die befragten Personen und personenbezogenen Daten gespeichert, es sei denn, in einer Frage wird explizit danach gefragt. Über den Fragebogen hinaus werden keine personenbezogenen und personenbeziehbare Daten werden erhoben. Eine weitergehende Speicherung der Kontaktdaten für andere Befragungen erfolgt nicht.

Datenspeicherung und Löschung der Daten nach Abschluss der Erhebung

Mit der Erhebung werden die Daten, die Befragte im Fragebogen angeben, gespeichert. Die Daten werden in einer Datei gespeichert. Die Gesamtdatei wird nach Abschluss des Projektes auf allen Systemen gelöscht. Eine Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte erfolgt nicht.

In Projektberichten werden Angaben aus den Fragebögen nur kumuliert zitiert. Ein Personenbezug erfolgt nicht.

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist

Universität Siegen

Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste

Hölderlinstr. 3

57068 Siegen

sekretariat@zpe.uni-siegen.de

Der Datenschutzbeauftragte der Universität Siegen ist erreichbar unter

Adolf-Reichwein-Str. 2a

57076 Siegen

Deutschland

Tel.: +49 271/ 740 5147

E-Mail: datenschutzbeauftragter@uni-siegen.de

Ihre Rechte als befragte Person

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vor, haben Sie jederzeit das Recht,

Auskunft über die Sie betreffenden, personenbezogenen Daten zu verlangen (Artikel 15 DSGVO),

unrichtige personenbezogene Daten, die Sie betreffen, berichtigen zu lassen (Artikel 16 DSGVO)

Sie betreffende, personenbezogene Daten löschen zu lassen (Artikel 17 DSGVO)

die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Universität Siegen bzw. das ZPE einschränken zu lassen (Art. 18 DSGVO) 

gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen (Art. 21 DSGVO).

Diese Rechte können Sie einfordern bei:

Universität Siegen

Zentrum für Planung und Entwicklung Sozialer Dienste

Hölderlinstr. 3

57068 Siegen

sekretariat@zpe.uni-siegen.de

 

Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

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